Eine Unternehmensnachfolge gliedert sich sowohl bei der Unternehmensübergabe wie bei der Unternehmensübernahme idelaerweise in die drei Phasen Vorbereitung, Umsetzung und Stabilisierung. Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Es gibt verschiedene Formen der Übertragung und spezifische Voraussetzungen für die Nachfolge.
Formen der Übertragung
- unentgeltliche Betriebsübertragung ohne Gegenleistung durch Erbfolgeregelung oder Schenkung
- unentgeltliche Betriebsübertragung mit teilweiser Gegenleistung, etwa gegen Vereinbarung einer Rente oder dauernden Last
- entgeltliche Betriebsveräußerung (fester Kaufpreis/ Raten)
- Verpachtung/ Vermietung
Unabhängig der Übergabeform —
lassen Sie sich rechtzeitig zu Themen wie Recht, Steuern und Unternehmensbewertung beraten!
Voraussetzungen eines Nachfolgers
- Fachliche Qualifikation (Handwerk: Meister erforderlich?)
- Berufliche bzw. Leitungserfahrungen
- Kaufmännische Qualifikation
- Soziale Kompetenz / Führungsqualitäten / Unternehmerpersönlichkeit
- Vertriebs- und Erfahrungen im Umgang mit Geschäftspartnern
- Eigenkapital zur Finanzierung bzw. zur Sicherung der betrieblichen Liquidität
Unsere Empfehlungen
- Fangen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Nachfolge an.
- Nehmen Sie Unterstützung der entsprechenden Berater zu rechtlichen, steuerlichen und weiteren fachlichen Fragen in Anspruch
Die Beratungen durch die Thüringer Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern sind kostenfrei!
- Wählen Sie Ihren Nachfolger sorgfältig aus. Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
- Machen Sie Ihren Betrieb übergabereif. Dies ist Voraussetzung für den Erfolg des Betriebes auch nach der Übergabe und hilft beispielsweise Ihrem Nachfolger bei der Beantragung einer Finanzierung für die Kaufpreiszahlung.
- Arbeiten Sie eng mit Ihren Beratern zusammen und geben Sie Ihren Beratern die Möglichkeit sich untereinander abzustimmen.
- Bereiten Sie Ihren Ruhestand sorgfältig vor. Was möchten Sie in Ihrer neu gewonnen Zeit tun?