Gründerprämie: Förderinstrument für neue Ideen aus Thüringen
Gründerprämie: Förderinstrument für neue Ideen aus Thüringen
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es mit der Gründerprämie ein neues Förderinstrument, welches Gründerinnen und Gründern in Thüringen den Weg zum eigenen Unternehmen erleichtern soll.
Die Gründerprämie dient der Existenzsicherung in der Vorgründungsphase und unterstützt Gründungsvorhaben, die sich durch eine besondere wirtschaftliche Bedeutung auszeichnen (innovations-, wissens- oder kreativwirtschaftsbasierte Gründungen). Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus oder im Anschluss an ein Arbeitsverhältnis eine unternehmerische Idee umsetzen wollen.
Die Gründerprämie besteht aus einem monatlichen Zuschuss von 2.000 Euro, bei Akademikern von 3.000 Euro und läuft für maximal 12 Monate. Die Antragstellung erfolgt über die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH (GfAW) im Stichtagsverfahren. Eine Jury wählt dann aus den eingegangenen Anträgen geeignete Vorhaben aus. Während der Antragsphase und der gesamten Förderdauer werden die Gründerinnen und Gründer durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) begleitet und unterstützt. Wenn Sie allgemeine Fragen zur Gründerprämie oder ein konkretes Gründungsvorhaben haben, dann wenden Sie sich an: