Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
- Gründerteams bis max. drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.
Was wird gefördert?
-
Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wie wird gefördert?
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 3.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
- Coaching:
- 5.000 Euro
- Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr
Wer stellt den Antrag?
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
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