Mein Unternehmen – Meine Rechtsform: das Einzelunternehmen

Einzelunternehmen machen mit rund 65 Prozent aller Unternehmen in Deutschland die häufigste Rechtsform aus. Es liegt also nahe, dass wir uns zum Auftakt der Serie „Mein Unternehmen – Meine Rechtsform“ mit dem Einzelunternehmen beschäftigen.  

Die Gründung und andere Formalitäten 

Das Einzelunternehmen ist nicht nur die häufigste, sondern auch die am einfachsten zu gründende Rechtsform: Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch mit der Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. bei Freiberuflern mit der Beantragung einer Steuernummer beim zuständigen Finanzamt.  

Erfüllt der Einzelunternehmer die Anforderungen an eine Kaufmannseigenschaft, muss er das Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute, das von jedem eingesehen werden kann. Laut §1 des Handelsgesetzbuches ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt, also jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. 

Freiberufler (bspw. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater) sind keine Gewerbetreibende und somit auch keine Kaufleute. Von der Eintragungspflicht und den entsprechenden Folgen (bspw. Buchführungspflicht) sind auch Land- und Forstwirte sowie Kleingewerbetreibende befreit. Für die Frage, ob ein Gewerbe ein Kleingewerbe ist, gibt es keine starren Grenzen. Stattdessen ist eine Einzelfallbetrachtung mit Hinblick auf bspw. Beschäftigtenzahl und Umsatzvolumen notwendig. Eine freiwillige Eintragung ins Handelsregister ist für Kleingewerbetreibende möglich.   

Für eingetragene Einzelunternehmen, deren Umsatz weniger als 600.000€ und deren Gewinn weniger als 60.000€ im Kalenderjahr beträgt entfällt übrigens die Pflicht Bücher zu führen. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Geschäftszahlen bleibt Einzelunternehmen erspart.  

Die Haftung  

Haftung bedeutet für eine Verbindlichkeit einstehen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Verbindlichkeit vertraglich, beispielsweise durch einen Kaufvertrag oder gesetzlich begründet ist, zum Beispiel im Falle einer Schadensersatzforderung.  

Der Einzelunternehmer ist für sein Unternehmen verantwortlich und haftet uneingeschränkt für dessen Verbindlichkeiten. Die Haftung hört nicht mit dem Betriebsvermögen auf, sondern erstreckt sich auf das gesamte Privatvermögen. Der Jurist würde sagen, dass es in Haftungsfragen keine Unterscheidung zwischen betrieblicher und privater Sphäre gibt. Was aber heißt das ganz konkret? Bei einem Scheitern der Existenzgründung kann die vollständige Haftung auch schnell das Privatvermögen aufzehren, und damit die private Existenz gefährden. 

Eine Beschränkung der Haftung auf das Betriebsvermögen ist nur durch eine individuelle Vereinbarung mit dem dazugehörigen Vertragspartner möglich – ob dies (aus naheliegenden Gründen) in der Praxis häufig vorkommt, ist fragwürdig. Es bietet sich allemal an über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) nachzudenken.  

Wer hat das Sagen?  

In einem Einzelunternehmen gibt es immer nur einen Unternehmer. Der Unternehmer trägt dabei nicht nur das alleinige Haftungsrisiko, sondern darf auch alleine bestimmen, welchen Weg das Unternehmen einschlägt. Zwar kann ein Kaufmann einem Dritten Prokura bzw. Handlungsvollmacht erteilen, ein Nichtkaufmann über Einzelvollmachten ebenfalls Entscheidungskompetenz abgeben, das „letzte Wort“ behält der Unternehmer jedoch in jedem Fall.  

Die Nutzung einer Firma  

Eine Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Nur Kaufleute sind berechtigt, eine Firma zu führen. Nichtkaufleute, also Kleingewerbetreibende, Freiberufler, etc. müssen dagegen grundsätzlich mit ihrem Vor- und Zunamen im Geschäftsverkehr auftreten. 

Das Image  

Das Image bei Kreditgebern, Kunden und anderen Partnern kann aufgrund des großen Vorkommens, der umfangreichen Haftung mit dem Privatvermögen und der damit ausgestrahlten Seriosität als durchweg „sehr gut“ bezeichnet werden. Wer als Unternehmer diese hohe Haftung akzeptiert und damit ein hohes Risiko eingeht erscheint in den Augen potenzieller Geschäftspartner als seriös und ernstzunehmend.  

Für wen eignet sich das Einzelunternehmen?  

Aufgrund der einfachen Gründung und dem Verzicht auf Mindestkapitalanforderungen, ist die Rechtsform gerade bei Existenzgründern sehr beliebt. Gerade die Möglichkeit als Kleingewerbetreibender von vielen handelsrechtlichen Verpflichtungen verschont zu bleiben und sich stattdessen auf das wesentliche Geschäft zu konzentrieren ist für Gründer oft ein überzeugendes Argument.  

Am häufigsten gewählt wird das Einzelunternehmen von Freiberuflern und Handwerkern, die vom positiven Image profitieren sowie von Dienstleistern, die häufig nur geringe Investitionen tätigen und einem geringen Haftungsrisiko ausgesetzt sind.   

Zusammenfassung  

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist einfach und unkompliziert. Das Einzelunternehmen genießt ein hohes Image bei Geschäftspartnern, bietet jedoch aufgrund der vollumfänglichen Haftung auch ein hohes Risikopotential.