GRÜNDUNGS-WISSEN: Alternative Nebenerwerb

Jede Gründung ist ein Wagnis und mit zahlreichen Risiken verbunden: Werde ich genügend Kund*innen gewinnen und binden können? Kann ich meine privaten und betrieblichen Kosten decken? Reicht mein Startkapital aus?

Um diese Fragen zu beantworten, kann die nebenberufliche Gründung eine Alternative sein. Das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis bietet Sicherheit, sollte die Selbstständigkeit scheitern. Laut KfW-Gründungsmonitor lag die Zahl Nebenerwerbsgründungen im Jahr 2021 bei 371.000.

Testen und erkunden

Von nebenberuflicher Selbstständigkeit ist die Rede, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 18 Stunden beträgt. Einer der Vorteile: der Nebenerwerb ist eine Testmöglichkeit, ob die Geschäftsidee auch für den Haupterwerb geeignet ist. Der Markt lässt sich besser erkunden, Fehler lassen sich leichter korrigieren und das Unternehmen kann gesund wachsen.

Trotzdem gilt einiges zu beachten, unter anderem:

  • Die Nebentätigkeit sollte mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein. Eine Konkurrenzsituation darf nicht entstehen.
  • Arbeitsuchende oder Arbeitslose müssen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter informieren.
  • Die Anzeige beim zuständigen Finanzamt ist Pflicht. Auch Einnahmen aus dem Nebenerwerb müssen versteuert werden.
  • Gründungen im Nebenerwerb sind an die gleichen gesetzlichen Regeln gebunden wie die im Haupterwerb. So sind zum Beispiel zulassungspflichtige Handwerksberufe auch im Nebenerwerb nur mit einem Meistertitel ausführbar.
  • Bei der Krankenkasse muss die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ebenso angezeigt werden.

Auch bei einer Gründung im Nebenerwerb ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen – von der Entwicklung der Geschäftsidee über die Finanzierungsplanung bis hin zu konkreten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.