GRÜNDERWISSEN: Zertifizierung von Kassen Übergangsfrist bis 30. September 2020
Unternehmen sind ab dem 1.1.2020 gesetzlich verpflichtet, ihre elektronischen Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nachzurüsten oder beim Kauf eine Kasse zu wählen, die diese Anforderungen entspricht.
Diese technische Sicherheitseinrichtung besteht aus einen Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die Technische Sicherheitseinrichtung wird vom elektronischen Aufzeichnungssystem (z.B. eine Kasse) kontaktiert, übernimmt die Absicherung der aufzuzeichnenden Daten gegen nachträgliche Veränderung und Löschen und speichert die gesicherten Daten in einem einheitlichen Format. Finanzbehörden können die geschützten Daten dann einfordern und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
Neunmonatige Übergangsfrist
Da viele Kassenanbieter die notwendige Technologie noch nicht anbieten, werden fehlende zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bei einer elektronischen Kasse vom Finanzamt bis zum 30. September 2020 nicht beanstandet werden soll.
Weitere Informationen zum Thema Digitale Grundaufzeichnungen bei Kassen und Kassensystemen stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereit.
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen/FAQ/faq_node.html