GRÜNDERWISSEN: Die Gewerbeanmeldung

Jede Gründerin, jeder Gründer muss sich beim zuständigen örtlichen Gewerbeamt anmelden – insofern man denn ein Gewerbe betreiben möchte. Freiberufler sind von dieser Pflicht befreit, sie melden sich direkt beim Finanzamt. Ob freiberuflich oder nicht – das letzte Wort hat das Finanzamt.

Eine Gewerbeanmeldung gilt unter anderem für

  • Industrie und Handel
  • Reise-, Gaststätten- und Verkehrsgewerbe
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer und
  • Handwerker.

Zum Amt oder online?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt mit einem Formular beim dafür zuständigen Amt der Kommune. Die Behörde bestätigt nach der Zahlung einer Verwaltungsgebühr innerhalb von wenigen Tagen den Empfang der Anmeldung. Das Gewerbeamt leitet in der Regel die Anmeldung automatisch weiter, unter anderem an

  • das Finanzamt
  • die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen)
  • die Berufsgenossenschaft
  • die Industrie-und Handelskammer
  • das Handelsregister (Amtsgericht).

Trotzdem sollten Sie selbst mit den jeweiligen Behörden in Kontakt treten. Sicher ist sicher.

Übrigens: Ihr Gewerbe können Sie auch online anmelden, auf dem Serviceportal des Freistaats Thüringen http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Service.

Brauche ich eine Erlaubnis?

Für einzelne Gewerbezweige besteht eine besondere Genehmigungspflicht. So gibt es im Handwerk für viele Berufe die Meisterpflicht, um selbstständig am Markt tätig zu sein. Für verschiedene Handelsbereiche sind besondere Sachkundenachweise nötig. Gastronomen brauchen zum Beispiel eine Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte. Dafür ist die Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Kenntnisse Vorrausetzung. Für welche weiteren Gewerbezweige eine besondere Erlaubnis erforderlich ist, erfahren Sie bei Ihrem Gewerbeamt.