GRÜNDERWISSEN: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Auch um diesen Kelch kommen Selbstständige nicht herum: seine Einkünfte beim Finanzamt zu melden und auch zu versteuern. Voraussetzung, um auch als Unternehmer beim Finanzamt verzeichnet zu sein, ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser muss zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt eingereicht werden.
Grundlage für die selbstständige Tätigkeit
Sobald man sich für die Selbstständigkeit entschieden hat, stehen die ersten Behördengänge an. Für Gründer eines Gewerbes geht es als erstes zum Gewerbeamt, die Anmeldestelle für Unternehmen in Deutschland. Mindestens genauso wichtig ist die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt, das den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verlangt.
Ausnahme Freiberuflichkeit
Als Selbstständiger mit einer freiberuflichen Tätigkeit hingegen fällt der erste Schritt weg – hier muss man aktiv auf das Finanzamt zugehen, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu erhalten. Das kann formlos geschehen, per Telefon oder Brief mit einer kurzen Beschreibung der geplanten Selbstständigkeit.
Der Fragebogen dient dazu, die persönlichen wie auch betrieblichen Verhältnisse näher kennenzulernen. Dazu wird auch nach Einkünften des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners gefragt. Besonders wichtig sind die Angaben zur geplanten Tätigkeit und zu den erwarteten künftigen Umsätzen und Gewinnen. Im besten Fall wurden diese bereits sorgfältig in einem detaillierten Finanzplan erhoben.
Digital oder analog – beides ist möglich
Das Ausfüllen ist kein Hexenwerk. Geübte Gründer können sich den Fragebogen auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums abrufen (https://www.thueringen.de/th5/tfm/steuern/vordrucke/erfassung/) und am Computer ausfüllen. Um auf Nummer sicher und Fallstricken aus dem Weg zu gehen, ist die Unterstützung eines Steuerberaters empfehlenswert.
Nach einigen Wochen erhalten Sie Post vom Finanzamt: Ihre neue Steuernummer für die Rechnungsstellung und eine Vorabinformation über zu leistende die Steuervorauszahlungen. Der Startschuss für Ihre selbstständige Tätigkeit.