GRÜNDER-WISSEN: Wiedereinführung der Meisterpflicht

Die Meisterpflicht gilt als gesetzliche Voraussetzung, einen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen. Dieser „Große Befähigungsnachweis“ soll sowohl die Qualität der Arbeit als auch die der Ausbildung junger Handwerker gewährleisten. 2004 allerdings wurde die Pflicht zum Meistertitel in 53 von 94 Gewerken abgeschafft, auch um den Arbeitsmarkt zu entlasten, Wettbewerb zu schaffen und Unternehmensgründungen zu erleichtern.

Mit Erfolg: Deutlich gestiegen ist in einigen Gewerken seit der Abschaffung der Meisterpflicht die Zahl der Betriebe. Sie kletterte laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern von 25.545 im Jahr 2004 auf 69.729 Betriebe im Jahr 2016 – das entspricht einem Plus von 173 Prozent.

Allerdings leidet die Ausbildungsquote: Laut  ZDH gab es Ende 2004 3029 Lehrlinge im Fliesen-, Platten und Mosaiklegerhandwerk. Bis 2016 sank diese Zahl um 26,1 Prozent auf 2239 Auszubildende bundesweit.

Nun möchten Wirtschaftspolitiker diese Regelung teilweise rückabwickeln und die Meisterpflicht in einzelnen zulassungsfreien Gewerken  wiedereinführen – befürwortet vom ZDH.

Zulassungspflichtig – zulassungsfrei – handwerksähnlich

Das Handwerk unterscheidet zulassungspflichtiges Handwerk, zulassungsfreies Handwerk und handwerksähnliches Gewerbe.

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt in der Regel einen Meisterbrief. Zulassungspflichtig sind die Handwerker, in denen durch „unsachgemäße Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Kunden“ drohen, wie etwa bei Elektrotechnikern, Friseuren, Bäckern oder Zahntechnikern. Die Anlage A der Handwerksordnung führt alle 41 Handwerke mit Meisterpflicht.

In allen anderen Handwerken kann man ein Unternehmen ohne Meisterbrief gründen. Die Handwerksordnung regelt in ihrer Anlage B1 und B2 zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe. Obwohl keine Meisterpflicht besteht kann es sinnvoll sein, die Meisterprüfung abzulegen: Sie gilt als ein anerkanntes Qualitätssiegel und kann entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

Nachträgliche Prüfung?

Nun wird die Liste der zulassungspflichtigen Handwerke aller Voraussicht nach überarbeitet. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag bekennen sich ausdrücklich zur Meisterpflicht.

Was passiert mit Handwerkern, die nach 2004 ohne Meister selbstständig gemacht haben? Sie müssen keine nachträgliche Prüfung fürchten. Laut ZDH soll es für sie einen Bestandsschutz geben.