GRÜNDER-NEWS: Die Meisterpflicht kommt zurück
Für zwölf Handwerksberufe soll ab Januar 2020 wieder die Meisterpflicht gelten. Darauf hat sich die Bundesregierung geeinigt. Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk würden so auf einer breiteren Basis möglich. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Entscheidung und wertet es als starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk.
Diese Berufsgruppen sind betroffen
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Bestehende Betriebe mit Bestandsschutz
Die Neuregelung soll nur für neu gegründete Betriebe gelten, bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht soll zeitnah in den Bundestag eingebracht werden.