Corona-Überbrückungshilfe: Thüringen mit zusätzlicher Unterstützung für Soloselbständige und Dienstleistungsbranche

Ziel der vom Bund beschlossenen Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen mit zusätzlicher Liquidität bei der Existenzsicherung zu unterstützen. Thüringen wird nach Angaben des Wirtschaftsministeriums das Bundesprogramm als eines von wenigen Bundesländern auch diesmal ergänzen. Für die Dienstleistungsbranche stellt Thüringen bis zu 65 Millionen Euro gesondert zur Verfügung. Soloselbstständige können auf einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten hoffen. 20 Millionen Euro stellt Thüringen dafür bereit.

Beantragen können die Überbrückungshilfe Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige freier Berufe bis Ende August 2020 für maximal drei Monate (Juni bis August). Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beläuft sich der maximale Erstattungsbetrag auf 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten auf 15.000 Euro für drei Monate.

Keine direkte Antragstellung

Das zentrale Internetportal zur Information, Registrierung und Antragstellung für die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes ist unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ab sofort freigeschaltet.

Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Wesentliche Zugangsvoraussetzung zur Förderung ist, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Die Überbrückungshilfe wird dann als anteiliger Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gezahlt, sofern die Umsatzausfälle weiterhin mindestens 40 Prozent betragen.

Thüringen bessert nach

„Die Corona-Überbrückungshilfe schließt an die Soforthilfe an, die auch in Thüringen entscheidend dazu beigetragen hat, die Existenz Tausender Unternehmen und Soloselbständiger zu sichern“, sagt Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Thüringen werde das Bundesprogramm als eines von wenigen Bundesländern auch diesmal ergänzen – und zwar um zwei zusätzliche Förderangebote:

  1. Besonders betroffene Dienstleistungsbranchen (wie z.B. das Hotel- und Beherbergungsgewerbe, das Gastgewerbe, die Reise- und Veranstaltungsbranche, Resebüros, Reiseveranstalter, Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter, Sportdienstleister, sonstige Unterhaltungs- und Erholungsdienstleister, Saunas, Solarien, Bäder etc.) sollen entsprechend den Beschlüssen des Thüringer Landtags zum Thüringer Mantelgesetz bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent förderfähig sein. Die Umsatzschwelle des Bundes wird damit für diese Branchen aus Landesmitteln um zehn Prozentpunkte abgesenkt. Dafür stehen bis zu 65 Millionen Euro zur Verfügung.
  2. Außerdem sollen in Thüringen Soloselbständige, die die Zugangsvoraussetzungen zum Bundesprogramm erfüllen, zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate im Geltungszeitraum Juni bis August 2020 erhalten. Dafür stehen bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Informationen zur Überbrückungshilfe des Bundes und den Zusatzleistungen des Landes finden sich auch unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Ueberbrueckungshilfe