Arbeitslosengeld I: Bezugsdauer wird verlängert
Die aktuelle Corona-Pandemie hat massive Auswirkungen auf Menschen im Arbeitslosengeld-1-Bezug. Bei vielen Unternehmen sind Umsätze eingebrochen, neue Arbeitsstellen werden kaum noch geschaffen. Deswegen soll nun die Bezugsdauer für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde, um drei Monate verlängert werden.
Darauf verständigten sich am späten Abend des 22.4.2020 die Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin. Die Bundesregierung müsse weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen, heißt es in einem Beschlusspapier. Deutschland habe die Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies habe erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen.
Arbeitslosengeld I: Dauer und Höhe
Wer arbeitslos wird, bekommt bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre – vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.