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GRÜNDER-NEWS: Entlastungen für Selbstständige bei der gesetzlichen Krankenversicherung

2019 startet mit einer Entlastung für Selbstständige. Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung können sie ab dem 1.1.2019 mit niedrigeren Beiträgen rechnen.

Ab sofort geht die GKV von einem fiktiven Einkommen (Mindestbemessungsgrenze) von 1.038,33 Euro aus (2018: 2.283 Euro), das zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. In der Konsequenz sinkt der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung erheblich, von etwa 360 Euro auf knapp 160 Euro pro Monat.

Aber Vorsicht: Die Beiträge werden vorläufig festgesetzt. Sie werden erst dann endgültig berechnet, wenn der Einkommensteuerbescheid für dieses Kalenderjahr vorliegt. Es kann dann auch zu Nachzahlungen kommen.

Vor jedem Gang in die Selbstständigkeit ist daher das persönliche Gespräch mit der eigenen Krankenkasse zu empfehlen, um den individuellen Beitrag errechnen zu lassen.

Auch für bestehende Unternehmen mit Angestellten gibt es Neuigkeiten: Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass die Gesetzliche Krankenversicherung ab 1. Januar 2019 wieder paritätisch, also in gleichen Teilen, finanziert wird. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.

Weitere Informationen zum  GKV-Versichertenentlastungsgesetz gibt es hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/versichertenentlastungsgesetz.html