„Die Zeiten haben sich geändert.“ 

Swen Köcher, Gründungsbegleiter bei ThEx Enterprise, begleitet Gründungsinteressierte unter anderem im Antragsprozess zur Gründungsprämie. Was dafür wichtig ist, erzählt er im Interview.

Welche Erfahrungen haben Sie als Gründungsbegleiter bei ThEx Enterprise gemacht?

Zu uns kommen Menschen mit den unterschiedlichsten Lebensentwürfen und einer großen Spannbreite von Ideen. Vom Autohandel bis zur Zahnarztpraxis ist alles vertreten. Heute ist es eher die Ausnahme, bis zum Ruhestand in einem Unternehmen beschäftigt zu sein. Die Zeiten haben sich geändert. Die Digitalisierung hat diesen Prozess beschleunigt. Wir sind noch vernetzter und damit ist standortunabhängiges Arbeiten für viele zur Realität geworden – für unsere Gründer, aber auch für uns. Selbstständigkeit hat viele Gesichter. Manch einer setzt einen lang gehegten Lebenstraum um und verwirklicht sich selbst. Andere wiederum suchen nach einer pragmatischen Lösung, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen und daneben Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen eines Nebenerwerbs auszuloten.

Die Gründungsinteressierten wünschen sich einen Partner auf Augenhöhe, der ihre Ideen unvoreingenommen ernst nimmt, reflektiert, durch den Entscheidungs- und Gründungsprozess begleitet und Sicherheit bietet. Die häufigsten Fragen drehen sich um die Bereiche Business- und Finanzplanung, Förderung und Finanzierung sowie Rechtsformen.

Meine Unterstützung ist keine Einbahnstraße. Auch ich lerne in diesem Prozess und erhalte von den Start-ups wichtige Einblicke, die ich wiederum in zukünftige Beratungen einfließen lassen kann. Somit wird für alle Beteiligten ein Mehrwert geschaffen.

Wie begleiten Sie Gründer*innen?

Ich begleite die Gründerinnen und Gründer systematisch in einem strukturierten Prozess von der Idee über die Entscheidung bis hin zur Umsetzung. Dabei richte ich mich nach den Bedürfnissen meiner Klienten aus, um gemeinsam und lösungsorientiert eine optimale Vorgehensweise zu finden.

Wir besprechen und reflektieren den innovativen Ansatz der Geschäftsidee, gehen auf Zielgruppen und Wettbewerber ein. Zudem klären wir die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen der Gründerinnen und Gründer.

Die Unterstützung erfolgt telefonisch, via E-Mail, über Online-Kommunikationsplattformen (wie zum Beispiel MS Teams bzw. Zoom) oder persönlich bei uns im Jenaer Büro. Ich bin diesbezüglich breit aufgestellt und passe mich den Wünschen meiner Kundschaft an. Die Beratungseinheit umfasst meist 60 Minuten, bei Bedarf auch länger. In Ausnahmefällen auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten. Das ist insbesondere für Berufstätige, die erst gegen Abend Zeit haben, ein elementarer Vorteil.

Welche ThEx-Angebote stehen zur Verfügung?

Die Strukturierung und Reflexion der Geschäftsidee, aber auch die Erarbeitung einer in sich schlüssigen Finanzplanung sind wesentliche Bestandteile unseres Angebotsspektrums. Ergänzt wird das durch Seminare, die das notwendige Wissen rund um die Selbstständigkeit vermitteln. So werden unter anderem rechtliche und steuerliche Fragestellungen erörtert. Aber auch Themen wie Marketing, Kundenakquise, Preisbildung sowie Markt- und Wettbewerb wird genügend Raum gegeben. Darüber hinaus gibt es weitere informative Seminare. Hervorzuheben ist das „Check In“ als Einstiegsseminar – man erhält in kurzer Zeit einen guten Gesamtüberblick.

Ergänzend schauen wir uns den Finanzbedarf an und klären welche Finanzierungsinstrumente zum Einsatz kommen können. Dabei geht es nicht nur um klassische Kreditfinanzierungen, sondern auch um alternative Finanzierungsmethoden wie das Crowdfunding.

Wir unterstützen aktiv die Vernetzung innerhalb der Gründerszene. Die Vermittlung zu Multiplikatoren und Beratungsakteuren aus dem ThEx Verbund sowie den Kammern spielt eine ebenso wichtige Rolle.

Für diejenigen, die Fördermittel wie den Gründerpass, die Gründungsprämie, Einstiegsgeld oder den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen möchten, unterstützen wir bei den Förderanträgen und sofern notwendig beim Verwendungsnachweis.

Sie beraten Gründungsinteressierte zur Gründungsprämie. Was muss man für die Antragstellung tun?

Hier sind zwei Dinge zu unterscheiden. Das Exposé und der eigentliche Antrag auf die Gewährung der Gründungsprämie.

Zunächst muss ein formgebundenes, zweiseitiges Exposé inklusive Anlagen digital über info@thex.de eingereicht werden. Der nächste Stichtag zur Einreichung des Exposés ist der 15.10.2022.

Die eigentliche Antragstellung auf Gewährung der Gründungsprämie, muss bis spätestens 15.11.2022 erfolgen.

Welche Punkte muss das Exposé enthalten?

Es umfasst Ausführungen zur Geschäftsidee, der Innovation – also dem was neu ist und wirtschaftlich genutzt werden kann. Zudem soll es ein erstes Bild der Zielkunden, dem Wettbewerb, einer Prognose von Umsatz und Kosten vermitteln. Ebenso wichtig sind die Gründerperson bzw. das Gründerteam. Abgefragt werden Kompetenzen und Erfahrungen, welche mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehen.

Wie geht es dann weiter?

Den Gründungsinteressierten wird ein Gründungsprämiencoach aus dem ThEx-Verbund zur Seite gestellt. In einem Erstgespräch klären wir die formalen Voraussetzungen. Ich gebe Feedback zum Exposé und gebe eine schriftliche Empfehlung sofern das Vorhaben als förderwürdig eingeschätzt wird.

Wie bereiten Sie die Gründungsinteressierte auf die Jurysitzung vor?

Vor der Jurysitzung bespreche ich mit den Antragstellern die Inhalte der Präsentation. Ich gebe die Möglichkeit für einen Vorab-Pitch. So sehe ich, ob die Zeitvorgaben eingehalten und die Informationen verständlich vermittelt wurden.

Mit meinem Feedback helfe ich, den Pitch zu verbessern und trage damit zu einer gelungenen Vorbereitung bei.

Wer ist Teil der Jury und wie erfolgt die Punktevergabe?

Die Jury setzt sich aus jeweils einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des ThEx Managements, aus jedem ThEx Projekt, den Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern, dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sowie der Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsbehörde zusammen.

Die Punktevergabe erfolgt anhand der Bewertung der Förderwürdigkeit. Sie basiert auf Eindrücken, die sich aus den eingereichten Unterlagen, der persönlichen Präsentation und der Fragerunde zum Vorhaben ergeben haben. Bei 60 und mehr Punkten gibt die Jury ein positives Votum ab. Weniger Punkte führen zu einem negativen Votum.

Nach Bewilligung der Gründungsprämie müssen Meilensteine absolviert werden. Was ist dafür zu tun?

Die im Vorfeld der Antragstellung erarbeiteten Meilensteine bilden die Zwischenziele und dienen der Kontrolle des Projektfortschritts. Es besteht eine Berichtspflicht gegenüber der Thüringer Aufbaubank. Die in der Meilensteinplanung definierten Daten sind für die Einreichung bindend. Pro abgeschlossenem Meilenstein sind durch die Gründungsprämienempfänger schriftliche Berichte einzureichen.

Anpassungen der Meilensteinplanung sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch sachlich begründet werden. Zudem sind sie vorab dem Coach und der TAB mitzuteilen und als Änderungsantrag zu stellen.

Vielen Dank für das Gespräch!